Der Energieausweis - Klarheit über den energetischen
Zustand Ihrer Immobilie
Der Energieausweis informiert Kauf- und Mietinteressierte über den energetischen Zustand eines Gebäudes und mögliche energetische Modernisierungsmaßnahmen. Er wird unter anderem bei Neubauten, dem Verkauf einer Immobilie, der Gründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie bei Vermietung oder Verpachtung benötigt. Auch für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Ihr Energieausweis wird von unserem Partner Leonmedia erstellt.
Die Beantragung erfolgt unkompliziert online, indem Sie alle notwendigen Daten schnell und direkt selbst eingeben. Beim Energieausweis wird grundsätzlich zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis unterschieden.
Energieausweis - verbrauchsbasiert
Orientierung am realen Verbrauchsverhalten.
Die Grundlage des verbrauchsbasierten Energieausweises sind die tatsächlich erfassten Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre der Nutzenden des Gebäudes. Berücksichtigt werden dabei Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Kühlung. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich der allgemeine Stromverbrauch berücksichtigt.
Vorteil: Einfache Datenerhebung und realitätsnahe Einschätzung der künftigen Energiekosten.
Energieausweis - bedarfsbasiert
Bewertung der energetischen Gebäudequalität.
Der bedarfsbasierte Energieausweis beruht auf den bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes sowie der Anlagentechnik. Berücksichtigt werden die Gebäudehülle (Wände, Fenster und Dach) sowie die Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Klimatechnik. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich die Beleuchtung berücksichtigt.
Vorteil: Unabhängig vom Nutzungsverhalten und aussagekräftig für Sanierungsmaßnahmen.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Die rechtlichen Grundlagen zur Energieausweispflicht sind im Teil 5 „Energieausweise“ (§§ 79–88 GEG) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthalten.
Für bestehende Nichtwohngebäude kann in der Regel zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, wenn die erforderlichen Verbrauchsdaten vorliegen und die gesetzlichen Anforderungen an die Datengrundlage erfüllt sind. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für Wohngebäude gelten folgende Regelungen.
Verbrauchsausweis ist zulässig, bei:
Ein Verbrauchsausweis kann erstellt werden, wenn Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate vorliegen und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Das Gebäude hat mehr als 4 Wohneinheiten.
- Das Gebäude hat bis zu 4 Wohneinheiten und der Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt.
- Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt und das Gebäude wurde jedoch entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert.
Bedarfsausweis ist verpflichtend, bei:
Ein Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Es liegen keine oder keine aussagekräftigen Verbrauchsdaten für die Erstellung eines Verbrauchsausweises vor.
- Es handelt sich um einen Neubau.
- Das Wohngebäude hat bis zu 4 Wohneinheiten, der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt und das Gebäude wurde nicht entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert.
Ihre Leistungen im Überblick
Über unseren Partner Leonmedia erhalten Sie:
- Einen rechtsgültigen Gebäudeenergieausweis (5–6 Seiten gemäß GEG)
- Eine komfortable Online-Erfassung mit direkter Vorschau Ihres Energieausweises
- Sorgfältig geprüfte und individuell kontrollierte Ausweise durch zertifizierte Energieberater
- Zustellung des Energieausweises per Post (kein automatisierter Sofort-PDF-Download)
- 14-tägige Geld-zurück-Garantie (Widerrufsrecht)
- Die Möglichkeit, mehrere Heizsysteme pro Gebäude anzugeben sowie auf Wunsch weitere individuelle Leistungen